Ein Feuerlöscher muss im Ernstfall reibungslos funktionieren. Eine sachkundige Wartung des Feuerlöschers sowie auch der Löschwassertechnik ist daher unerlässlich.
Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14406-4, die zusätzliche Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung durch befähigte Personen (TABS 1203) erfolgen. Für diese Arbeiten gelten vorrangig die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller. Es gelten verbindlich: die DIN 14406-4 und die einschlägigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Umfang, Inhalt und Fristen für die Wartung der Feuerlöscher sind in der DIN 14406 Teil 4 festgelegt. Für Feuerlöscher in Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber die in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.2 geforderten Fristen einhalten. Nur so kann die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher gewährleistet werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist Nachweis zu führen. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette erbracht werden.
Unter Service in der Brandschutz- und Sicherheitstechnik verstehen wir als aller erstes die kostenlose Beratung und Unterstützung des Kunden, wenn es um Fragen in diesem Bereich geht. Ob Unterstützung bei der Sachverständigen-Prüfung nach Landesbauordnung oder einfach die Wartung von Feuerlöscher, wir sind für Sie da. Mängelberichte der Feuerwehr oder Sachverständigen werden durch uns bearbeiten und die Mängel kostengünstig abgestellt. Natürlich können wir auch die Wartung und Prüfung von allen anderer Brandschutz- und Sicherheitstechnik ausführen.
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