Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Essen ähnelt dem betrieblichen Ersthelfer. Der Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023 ist die Kombination einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Die Notwendigkeit zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2), der Unfallverhütungsvorschrift (BGV/GUV-V Al, § 22 Abs. 2) sowie den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2, Abschnitt 6.2). Die Knieps & Komm GmbH kann die Schulung entweder bei Ihnen vor Ort, oder in unseren eigenen Schulungsräumen durchführen.
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Die Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 werden 5 % der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Die DGUV I 205-023 gibt weitere Hinweise, wann die Quote von 5 % erhöht werden sollte, z.B. bei einer hohen Quote von betriebsfremden Besuchern (Kino, Hotel, Freizeitpark).