Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht-und Rettungspläne sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form, vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege, zu informieren. Die Knieps & Komm GmbH erstellt Flucht- und Rettungspläne nach der DIN ISO 23601 und den Gegebenheiten vor Ort in enger Abstimmung mit den Brandschutzbehörden und der Feuerwehr.
Fließtext: Auch Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkartenpläne, Geschoßpläne etc. kann die Knieps & Komm GmbH in enger Abstimmung mit den Brandschutzbehörden und der Feuerwehr erstellen.