Die ASR A1.3 fordert, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe angebracht und frei zugänglich sind, also die Sicht darauf nicht durch Gegenstände verstellt wird. Für lange Flure oder verwinkelte Räume empfiehlt sich der Einsatz von Winkel- oder Fahnenschildern, denn die Rettungs- und Brandschutzzeichen sollten in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein. Sie müssen auch dann ausreichend beleuchtet und gut sichtbar sein, wenn der Strom ausfällt. In allen Flucht- und Rettungswegen ohne Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung sind langnachleuchtende Schilder Pflicht.
Selbstleuchtende Sicherheitsbeleuchtung mit Akkupufferung, oder Zentralnotstromversorgung müssen nach der technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.4/3 und nach Herstellervorgaben geprüft werden. Die Knieps & Komm GmbH plant, montiert, repariert und wartet Sicherheitsbeleuchtung in Essen und dem Ruhrgebiet.